Allgemeine Geschäftsbedingungen im Geschäftsverkehr gegenüber Unternehmern

der Volle Kanne immer! UG (haftungsbeschränkt) & Co KG

 

1. Allgemeines – Geltungsbereich

1.1 Für alle zwischen ihnen als Unternehmer (Kunden oder Auftraggeber) und uns abgeschlossenen Verträge über Lieferungen und Leistungen gelten die nachstehenden Vertragsbedingungen (AGB).

1.2 Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

1.3 Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform (§ 126b BGB) mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten.

1.4 Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Kunden die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen.

1.5 Individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen, Zusicherungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere Bestätigung in Textform (§ 126b BGB) maßgebend.

2. Vertragsschluss

2.1 Alle unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.

2.2 Mit der Bestellung der Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Gleiches gilt für die Beauftragung von Leistungen.

2.3 Wir sind berechtigt ein Vertragsangebot des Kunden binnen zwei Wochen anzunehmen. Die Annahme kann entweder in Textform oder durch Auslieferung an den Kunden erklärt werden.

2.4 Eilige Bestellungen und Fixgeschäfte sind bereits bei der Bestellung ausdrücklich in Textform (gem. §126b BGB) als solche zu kennzeichnen. Die daraus resultierenden Mehrkosten (Eilboten, Express, etc.) werden gesondert berechnet.

2.5 Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.

2.6 Preisangaben auf der Website, in Prospekten, Anzeigen und unserem Werbematerial sind freibleibend und unverbindlich. Preisänderungen sind daher jederzeit möglich. Es gilt der in der Auftragsbestätigung genannte Preis.

Auf unserer Website, in unseren Prospekten, Anzeigen, Werbematerial und sonstigen Angebotsunterlagen enthaltene Angaben, Abbildungen oder Zeichnungen sind nur annähernd maßgebend, soweit die darin enthaltenen Angaben nicht von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind.

Mündliche Zusagen unsererseits vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten.

2.7 Wir behalten uns das Eigentum oder Urheberrecht an allen von uns abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen, Werkzeugen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der Auftraggeber darf diese Gegenstände ohne unsere ausdrückliche Zustimmung weder Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Er hat auf unser Verlangen diese Gegenstände vollständig an uns zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen. Ausgenommen hiervon ist die Speicherung elektronisch zur Verfügung gestellter Daten zum Zwecke üblicher Datensicherung.

2.8 Auf Wunsch stellen wir unseren Kunden Geräte probeweise zur Verfügung, damit die Geräte und ihre Funktionsweise getestet werden kann („Probestellung“). Für die Probestellung wird eine gesonderte Vereinbarung abgeschlossen. Ein Anspruch auf Probestellung besteht nicht.

Die Geräte bleiben unser Eigentum, es gilt Ziffer 4 unserer AGB.

3. Erfüllungsort und Liefertermine

3.1 Erfüllungsort, für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis, ist Leipzig; soweit nichts anderes bestimmt ist. Schulden wir auch die Installation, ist Erfüllungsort der Ort, an dem die Installation zu erfolgen hat.

3.2 Liefertermine gelten nur als verbindlich, wenn diese von uns in Textform (§ 126b BGB) bestätigt werden. Ansonsten erfolgt die Lieferung so schnell wie möglich, maximal jedoch innerhalb von 6 Wochen ab Lieferbestätigung.

3.3 Sofern nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt die Lieferung ab Lager an die vom Besteller angegebene Adresse. Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.

3.3 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über. Auf dem Versandweg verloren gegangene oder beschädigte Waren begründen daher keine Schadensersatzansprüche oder Rücktrittsrechte des Kunden gegenüber dem Verkäufer. Dies gilt ebenso für zeitliche Verzögerungen durch Beförderungsverzögerungen seitens der Post, dem Paket- oder Kurierdienst, der Spedition, der Bundesbahn oder Luftfrachtgesellschaft.

3.4 Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde in Verzug mit der Annahme ist

3.5 Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eingetretene Betriebsstörungen, z. B. durch Aufruhr, Streik, die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin zu liefern, verändern die vereinbarten Termine um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörung.

3.6 Überschreiten wir die Lieferfrist, kann der Kunde fünf Tage nach Überschreiten der zweiwöchigen Lieferfrist uns in Textform (gem. §126b BGB) auffordern, binnen einer angemessenen Nachfrist zu liefern und im Falle des fruchtlosen Fristablaufes vom Vertrage zurücktreten. Mit dem Zugang dieser Aufforderung geraten wir in Verzug.

3.7 Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten (wie die Bereitstellung einer geeigneten Aufstellfläche, Wasserzufuhr und –abfluss), so sind wir berechtigt, den uns entstandenen Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung der Kaufsache mit dem Zeitpunkt auf den Kunden über, mit dem dieser in Annahmeverzug gerät.

3.8 Führt der Annahmeverzug des Kunden zu einer Verzögerung der Auslieferung, so hat der Kunde uns für die Verzugsdauer die üblichen Lagerkosten zu erstatten. Wir sind stattdessen aber auch berechtigt, die Einlagerung der Sache bei einer Spedition vorzunehmen und dem Kunden die hierbei entstehenden tatsächlichen Aufwendungen zu berechnen.

4. Eigentumsvorbehalt

4.1 Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Soweit zur Bezahlung Schecks übergeben werden, geht das Eigentum erst mit Gutschrift über.

4.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.

4.3 Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat uns unverzüglich in Textform (gem. § 126b BGB) zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen) auf die uns gehörenden Waren erfolgen.

4.4 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Rechnungspreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts und des Rücktritts heraus zu verlangen. Zahlt der Kunde den fälligen Preis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.

4.5 Der Kunde ist bis auf Widerruf gem. unten (c) befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.

(a) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.

(b) Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die in Ziffer 4.3 genannten Pflichten des Kunden gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.

(c) Zur Einziehung der Forderung bleibt der Kunde neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, kein Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt und wir den Eigentumsvorbehalt nicht durch Ausübung eines Rechts gem. Ziffer 4.4 geltend machen. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Außerdem sind wir in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des Kunden zur weiteren Veräußerung und Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu widerrufen.

(d) Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10%, werden wir auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.

5. UNTERNEHMERPFANDRECHT

Für alle unsere Forderungen aus dem Vertrag, einschließlich der gesetzlichen Ansprüche, steht uns ein Pfandrecht an den von uns reparierten beweglichen Sachen des Kunden zu, die zum Zwecke der Reparatur in unseren Besitz gelangt sind.

6. Vergütung

6.1 Der in der Auftragsbestätigung genannte Preis ist bindend. Alle Preise gelten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, falls diese anfällt. Diese wird in gesetzlicher Höhe am Tage der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

6.2 Alle Preise gelten „ab Lager“. Verpackung, Versendungskosten, einschließlich der Kosten einer von uns eventuell abgeschlossenen Transportversicherung, werden gesondert berechnet. So werden beim Versendungskauf neben dem Kaufpreis zuzüglich die Versandkosten in Rechnung gestellt.

6.3 Der Kaufpreis und die Nebenkosten (siehe Ziffer 6.2) sind bei Lieferung der Ware zu zahlen.

Wir sind berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich mindern und die Bezahlung unserer offenen Forderungen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird.

Eine Lieferung auf Rechnung erfolgt nur bei ausdrücklicher Vereinbarung in Textform (§ 126b BGB) bei der Vertragsannahme.

6.4 Reparatur-, Anschluss-, Ein- und Ausbauarbeiten sind spätestens 7 Tage nach Abnahme und Rechnungszugang zu zahlen.

6.5 Geraten sie mit der Zahlung in Verzug, so sind wir berechtigt, ab diesem Zeitpunkt Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB) zu verlangen. Wir behalten uns vor, einen höheren Schaden nachzuweisen.

6.6 Im Falle der Nichteinlösung von Lastschriften sind wir berechtigt, für den Mehraufwand der stornierten Bankbuchung einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 20,00 Euro für die Bearbeitung der Fehlbuchung zu verlangen. Dem Kunden ist jedoch der Nachweis gestattet, dass uns ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich geringerer Höhe als die Pauschale entstanden ist. Dieser Betrag fällt neben den seitens der Bank erhobenen Bankspesen an.

6.7 Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden, wir diese anerkannt haben oder wenn die Forderung des Kunden unstreitig ist. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn ein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

7. Gewährleistung, Haftung

7.1 Wir leisten für Mängel der neuer Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Unser Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.

Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten

7.2 Voraussetzung für eine Gewährleistung ist, dass der Kunde die Betriebsanleitung beachtet hat und die vorgeschriebenen Wartungsarbeiten ausschließlich über Fachfirmen ausführen lässt.

Die Gewährleistung entfällt, wenn der Kunde ohne unsere Zustimmung den Liefergegenstand ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Auftraggeber die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.

7.3 Die gelieferten Gegenstände sind unverzüglich nach Ablieferung an den Kunden oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar gewesen wären, als vom Kunden genehmigt, wenn uns nicht binnen sieben Werktagen nach Ablieferung eine schriftliche Mängelrüge zugeht.

Hinsichtlich anderer Mängel gelten die Liefergegenstände als vom Kunden genehmigt, wenn uns die Mängelrüge nicht binnen sieben Werktagen nach dem Zeitpunkt zugeht, in dem sich der Mangel zeigte; war der Mangel für den Kunden bei normaler Verwendung bereits zu einem früheren Zeitpunkt erkennbar, ist jedoch dieser frühere Zeitpunkt für den Beginn der Rügefrist maßgeblich.

Sollten wir dies verlangen ist ein beanstandeter Liefergegenstand frachtfrei an uns zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge vergüten wir die Kosten des günstigsten Versandweges; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erhöhen, weil der Liefergegenstand sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet.

7.4 Soweit eine Abnahme stattzufinden hat (z.B. bei Serviceleistungen), gilt die Leistung als abgenommen, wenn unsere Leistung fertiggestellt ist und

7.5 Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht im daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.

7.6 Wir als Verkäufer haften nicht für Schäden, die nicht an der Kaufsache selbst entstanden sind. Insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden.

Diese Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder wenn der Kunde Schadensersatzansprüche wegen Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft geltend macht. Eine Eigenschaft gilt nur dann als zugesichert, wenn die Zusicherung ausdrücklich schriftlich erfolgt ist. Bloße Produktbeschreibungen oder mündliche/telefonische Angaben sind keine zugesicherten Eigenschaften.

7.7 Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist bei Verkauf neuer Ware 1 Jahr ab Lieferung.

7.8 Der Verkauf gebrauchter Waren an Unternehmer erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung oder sonstigen Haftung des Verkäufers. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus Sachmängelhaftung. Diese bestehen nur nach Maßgabe von Ziff. 7.9 und 7.10

7.9 Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften (z.B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur

a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

b) für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

7.10 Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben und für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.

8. Anzuwendendes Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

9. Hinweis Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO

Die EU-Kommission bietet die Möglichkeit zur Online-Streitbeilegung auf einer von ihr betriebenen Online-Plattform. Diese Plattform ist über den externen Link http://ec.europa.eu/consumers/odr/ zu erreichen.

10. Datenschutz

Der Kunde erklärt sich mit der Erhebung, Verarbeitung und Speicherung der für die Durchführung der Aufträge erforderlichen personenbezogenen Daten einverstanden. Es gelten unsere Hinweise zur Datenverarbeitung. Diese können Sie bei uns im Geschäft einsehen. Auf Wunsch stellen wir sie Ihnen per Mail zur Verfügung.

Diese Einwilligung können Sie diese jederzeit widerrufen. Ein solcher Widerruf beeinflusst die Zulässigkeit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, nachdem Sie ihn gegenüber uns ausgesprochen haben.

Für die Nutzung unserer Website gilt die dort wiedergegebene Datenschutzerklärung (siehe: www.volle-kanne-leipzig.de)

11. Gerichtsstand

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Wir sind jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gemäß diesen AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

12. Sonstiges

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder künftig unwirksam oder undurchführbar werden, so werden die übrigen Regelungen dieses Vertrages nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung verpflichten sich die Parteien schon jetzt, eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und dem Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung rechtlich und wirtschaftlich möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für Lücken des Vertrages.


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